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Sonntag, 20.05.2012

Höhere Berufsfachschule

für Gesundheit und Soziales

Sie

  • besitzen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife),
  • möchten die Fachhochschulreife erwerben
  • und sich fundiert und intensiv für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen qualifizieren?

Dann bieten wir Ihnen den Besuch der Höheren Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales am August Vetter Berufskolleg an.

Entnehmen Sie die wichtigsten Informationen den folgenden Erläuterungen und lassen Sie sich darüber hinaus an unserer Schule beraten.

 

Ansprechpartner ist neben dem Sekretariat und der Schulleitung in besonderer Weise der Bildungsgangleiter Herr Jörg Siebe (Beratungstermine nach Absprache).

Hinweise zum Anmeldeverfahren zu diesem Bildungsgang

Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • gedruckte und unterschriebene Online-Anmeldebestätigung
  • schulinterner Anmeldebogen AV-BK (Homepage oder Schulbüro)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses bzw. des letzten erteilten Schulzeugnisses

wichtiger Hinweis:
Im Rahmen des Bildungsganges werden verschiedene einschlägige Praktika absolviert.
Vor Aufnahme eines Praktikums in der Kinder- und Jugendhilfe ist der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses beim Träger erforderlich. Bei der Infoveranstaltung der Schule vor den Sommerferien müssen die Schülerinnen und Schüler dort außerdem eine entsprechende Belehrungsbescheinigung abgeben.
(Belehrungsbescheinigung und Antragsformular erweitertes Führungszeugnis auf der Homepage oder im Schulbüro)

 

Aufbau und Ziel des Bildungsganges

Bei der Höheren Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales handelt es sich um einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang, der Abschlüsse in zwei möglichen Stufen vermittelt:

1. Stufe

Nach dem ersten Jahr der Ausbildung (Klasse 11) erwerben die Schülerinnen und Schüler berufliche Kenntnisse und in Verbindung mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 einen Abschluss der ersten Stufe des Bildungsganges.

Manchen jungen Menschen bietet bereits dieser erfolgreiche Abschluss der Klasse 11 günstige Voraussetzungen für den Wechsel in pflegerische Ausbildungsberufe, die aufgrund eines festgesetzten Mindestalters nach Beendigung des 10. Schuljahres noch nicht begonnen werden können.

2. Stufe

Am Ende des zweiten Jahres (Klasse 12)werden in Verbindung mit entsprechenden Abschlussprüfungen erweiterte berufliche Kenntnisse und/oder der schulische Teil der Fachhochschulreife vermittelt. Bei Nachweis eines einschlägigen halbjährigen Praktikums erfolgt die Zuerkennung der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil).

Damit sind entscheidende bzw. notwendige  Voraussetzungen für den Einstieg in pflegerische, therapeutische, medizinische oder erzieherische Berufe bzw. ins Studium geschaffen.