Fachschule
für Sozialpädagogik
Sie
- haben die Fachoberschule oder die Höhere Berufsfachschule für Sozial– und Gesundheitswesen besucht und die Fachhochschulreife erworben
- sind Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in oder Heilerziehungshelfer/in
- verfügen über eine andere Hochschulzugangsberechtigung und praktische Erfahrungen im Bereich Sozialwesen
- und möchten als Studierende/r eine hoch qualifizierte Fachschulausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher absolvieren?
Dann bieten wir Ihnen den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik am August Vetter Berufskolleg an.
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Entnehmen Sie die wichtigsten Informationen den folgenden Erläuterungen und lassen Sie sich darüber hinaus an unserer Schule beraten.
Ansprechpartnerin ist neben dem Sekretariat und der Schulleitung in besonderer Weise die Bildungsgangleiterin Frau Annette Drees (Beratungstermine nach Absprache).
Hinweise zum Anmeldeverfahren zu diesem Bildungsgang
Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- gedruckte und unterschriebene Online-Anmeldebestätigung
- schulinterner Anmeldebogen AV-BK (Homepage oder Schulbüro)
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- beglaubigte Kopien
- des Zeugnisses des mittleren Schulabschlusses
- des Halbjahreszeugnisses des derzeit besuchten Bildungsganges
- erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG ist pflichtmäßig bei der Anmeldung vorzuweisen. Ohne den Nachweis der persönlichen Eignung durch das erweiterte Führungszeugnis ist eine Aufnahme in den Bildungsgang nicht möglich!
(Antragsformular auf der Homepage oder im Schulbüro)
Aufbau und Ziel des Bildungsganges
Bei der Fachschule für Sozialpädagogik handelt es sich um einen dreijährigen Bildungsgang, in dessen Verlauf die Studierenden befähigt werden, als Fachkräfte der Kinder– und Jugendhilfe in allen sozialpädagogischen Bereichen Erziehungs-, Bildungs– und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Arbeitsfelder sind z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Schulkindbetreuung, Offene Kinder– und Jugendarbeit, Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, Jugendsozial- und Jugendkulturarbeit sowie Felder der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche.
Die ersten zwei Jahre der Ausbildung finden in der Schule statt. Neben vollzeitschulischem Unterricht absolvieren die Studierenden in beiden Jahren ein jeweils achtwöchiges Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen.
Das dritte Ausbildungsjahr wird als Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert.
Besonderheiten
- Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist neben dem Nachweis der üblichen Unterlagen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn aus dem Führungszeugnis einschlägige Vorstrafen hervorgehen, die die Bewerber/innen für den Umgang mit den ihnen anvertrauten Personen ungeeignet erscheinen lassen.
- Vor Beginn des Berufspraktikums ist von den Studierenden ein Vertrag mit der jeweiligen Praxisstelle abzuschließen.
Berechtigungen
- Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen oder entsprechenden Studiengängen an Universitäten.
- Nach dem erfolgreichen Besuch der Fachschule ist auf Wunsch z.B. der weitere Besuch eines Aufbaubildungsganges möglich, der noch stärker dazu befähigt, innerhalb des Berufsfeldes Leitungsaufgaben zu übernehmen.

